Grundsätzlich gelten die Fahrgastrechte auch in den Eisenbahnverkehren der Verbünde (z.B. bei S-Bahnen, RE oder RB). Es ist den Verbünden jedoch freigestellt, weitergehende Regelungen zu treffen. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der Fahrgastrechte regelt jeder Verbund individuell. Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes sollten sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten erkundigen.