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FAQ

Ich habe im Zug während der Kontrolle keinen Fahrschein vorzeigen können und eine Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) bekommen. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere wichtige Angaben machen möchte?

Sie erhalten die Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts aufgrund der gültigen Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes. Sollten Sie dennoch berechtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausstellung des erhöhten Beförderungsentgelts haben, können Sie sich persönlich vor Ort oder schriftlich an unseren Kundenservice wenden. Bitte geben Sie dabei unbedingt die EBE Nummer und alle erforderlichen Daten an, die zur raschen Klärung des Sachverhaltes beitragen können: Ereignisdatum, Uhrzeit, Zugnummer oder Zug von A nach B, Name oder Prüfernummer des Zugpersonals, Zeugen etc. Wir prüfen Ihr Anliegen und Sie erhalten zeitnah eine Antwort.

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