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FAQ

Ich habe im Zug während der Kontrolle keinen Fahrschein vorzeigen können und eine Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) bekommen. Wie und wo kann ich das bezahlen?

Können Sie nach Fahrtantritt im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das „erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE).

Sofern Sie dieses nicht bar im Zug zahlen, müssen Sie Ihre Personalien angegeben und das erhöhte Beförderungsentgelt innerhalb der genannten Frist von sieben Tagen überweisen oder bar im Kundencenter der genannten Standorte bezahlen. Alle hierzu notwendigen Angaben (Anschriften, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Kontonummern, Zahlungsfristen) finden Sie übersichtlich auf dem Beleg der Zahlungsaufforderung. Gerne erteilen Ihnen auch die Mitarbeiter im Zugbegleitdienst die entsprechenden Auskünfte.

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