Sollten Sie bei einer Fahrausweiskontrolle ihre gültige persönliche Zeitfahrkarte vergessen haben oder aus anderen Gründen nicht vorzeigen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das „erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE). Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist von sieben Tagen, Ihre persönliche Zeitfahrkarte nachträglich bei unserem Kundenservice vorzuzeigen. Die Anschrift finden Sie auf dem Ihnen ausgehändigten Beleg. Es wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Dies gilt nur bei nachträglicher Vorlage einer gültigen und personengebundenen Fahrkarte (zum Beispiel persönliche Jahres- oder Monatskarten, Semestertickets, Jobtickets, Jahres-, Monats- oder Wochenkarten für Auszubildende). Einzelfahrkarten, Tageskarten und alle übertragbaren Zeitfahrkarten können nicht nachträglich vorgezeigt werden.