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FAQ

Kann ich auch nach Fahrtantritt eine Fahrkarte erwerben?

RMV

Im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist der Verkauf von Fahrscheinen in der Regel nur im Vorverkauf, d.h. über Reisezentren, Verkaufsstellen, am stationären Automaten oder im Internet möglich.

Auch der mobile Kauf von Fahrscheinen mit einem Smartphone ist vor Fahrtbeginn möglich („Handy-Ticket“). Der Verkauf von Fahrscheinen durch das Personal im Zug ist nur im Ausnahmefall gestattet, hierzu zählen beispielsweise Automatenstörungen.

Um Missverständnisse zu Ihrem Nachteil zu vermeiden, sprechen Sie in einem solchen Fall den Zugbegleiter unbedingt vor Beginn der Fahrt an und schildern Sie kurz die Umstände. Werden Sie während der Fahrscheinkontrolle ohne gültigen Fahrschein angetroffen ohne dass Sie im Vorfeld auf Ihr Anliegen aufmerksam gemacht haben, erhalten Sie vom Zugbegleiter die Aufforderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE).

NVV, WestfalenTarif, VRM, VRS und Gebiete ohne Verkehrsverbund

Für Fahrten, die im Bereich des NVV, WestfalenTarif, VRM, VRS oder in einem Gebiet ohne Verkehrsverbund beginnen, können Sie Ihre Fahrscheine im Zug erwerben. Hierfür stehen Ihnen entweder Automaten im Zug oder ein(e) Mitarbeiter(in) der HLB zur Verfügung. Natürlich erhalten Sie auch hier zusätzlich Fahrscheine im Vorverkauf über Reisezentren, Verkaufsstellen, am stationären Automaten (soweit vorhanden) oder im Internet.

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