Nach den derzeit geltenden Beförderungsbedingungen ist zur Mitnahme eines Fahrrades pro Person in unseren Zügen kein zusätzlicher Fahrschein notwendig. Ein Beförderungsanspruch besteht hingegen nicht. Sofern die vorhandenen Kapazitäten im Zug nicht ausreichen, können Fahrräder (und andere mitgeführte Gegenstände) von der Fahrt ausgeschlossen werden. Vor Ort entscheidet dies das Zugpersonal.